Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert.
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.
Der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit dem Zeitpunkt des Beginns einer Außenprüfung auseinanderzusetzen.
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die 85%ige Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG zumindest die Einleitung von Maßnahmen zur Nutzbarmachung eines denkmalgeschützten Objekts für die Öffentlichkeit kurze Zeit nach Kenntnis des Erwerbs voraussetzt, während eine anschließende mehrjährige Umsetzungsphase unschädlich ist.