Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers ist eigenständig und unabhängig davon zu prüfen, ob ein Batteriespeichersystem zugleich oder nachträglich mit der Photovoltaikanlage angeschafft und in Betrieb genommen worden ist.
Der Kläger hatte sich mit seiner Klage beim Niedersächsischen Finanzgericht eigentlich dagegen gewehrt, dass das beklagte Finanzamt Provisionseinnahmen steuerlich ihm und nicht einem Dritten zugerechnet hatte.
Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte ist aktuell im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I vom 22.08.2022, S. 1390). Sie wird zum 01.08.2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im kommenden Jahr in Kraft treten.
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