Mit sechs Beschlüssen hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 17. November 2020 (BStBl I 2020 S. 1225) wie folgt neu gefasst (Änderungen sind im Fettdruck kenntlich gemacht):
Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.
Die Europäische Kommission überprüft die EU-weit harmonisierten Mindeststeuersätze für Alkohol und alkoholische Getränke und startete dazu am 12.04.2022 zwei Befragungen.