Unsere Grundsätze
Unser Ziel ist es, auf der Grundlage fundierter Fachkenntnisse und einer individuellen Betreuung mit unseren Mandanten gemeinsam optimale Ergebnisse zu erzielen.
Zukunftsorientierte Arbeitsphilosophie
Mit einer modernen EDV-Ausstattung und ständiger Fortbildung können wir in kürze Antworten auf Ihre Fragen bieten. Durch die zukunftsorientierte Arbeit zeigen wir Ihnen nach Möglichkeit gerne neue Wege auf.
Der direkte Kontakt zu Ihnen ist uns wichtig. Denn nur wenn alle Informationen, Veränderungen und Planungen an Sie, aber auch an uns, weitergegeben werden, kann eine erfolgreiche Gestaltung erarbeitet werden.
Unsere Arbeit richtet sich nach der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung) – BOStB. Darin ist u.a. die unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung geregelt.
Unabhängigkeit
Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Die Steuerberater sind verpflichtet, ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren.
Eigenverantwortlichkeit
Steuerberater sind verpflichtet, ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung auszuüben. Sie bilden sich ihr Urteil selbst und treffen ihre Entscheidungen selbständig.
Gewissenhaftigkeit
Steuerberater haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Sie dürfen einen Auftrag nur annehmen, wenn sie über die erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen. Sie sind verpflichtet, sich in dem Umfange fortzubilden, wie diese zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist. Sie sind verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.
Sachlichkeit
Steuerberater sind zur Sachlichkeit verpflichtet. Sachlich ist ein Verhalten, das bei gewissenhafter Berufsausübung geeignet ist, die anvertrauten Interessen in angemessener Form zu vertreten.
Interessenskollisionen
Steuerberater dürfen nicht tätig werden, wenn eine Interessenskollision gegeben ist. Mehrere Auftraggeber dürfen in derselben Sache beraten oder vertreten werden, wenn dem Steuerberater ein gemeinsamer Auftrag erteilt ist oder alle Auftraggeber einverstanden sind.
Verschwiegenheit
Steuerberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was Steuerberatern in Ausübung ihres Berufs oder bei Gelegenheit der Berufstätigkeit anvertraut oder bekanntgeworden ist. Aufgrund dieser Pflichten verstehen wir uns als Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen steuerlichen Fragen.